Bau- und Architektenrecht

Beratung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor den Gerichten in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie:

  • Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen für Bauvorhaben sowie AGB
  • Vertretung und Beratung von Bauherren und Bauunternehmern vor deutschen Gerichten
  • Beratung und Vertretung in Fragen des Bauordnungs-, Bauplanungs- und Erschließungsrechts
  • Beratung und Vertretung in Fragen des privaten Baurechts und des Architektenrechts
  • Verteidigung gegen und Geltendmachung von
    • Werklohnforderungen,
    • Gewährleistungsansprüchen,
    • Architektenhonorarforderungen,
    • Architektenhaftungsansprüche,
    • Mangelbeseitigungskosten.
  • Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Beweisverfahren, um mit Hilfe eines Gutachtens Mängel am Bauwerk und deren Beseitigungsmöglichkeit festzustellen
  • Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen für Bauherren, Generalunternehmer, Nachunternehmer, Subunternehmer, Architekten und Projektsteuerer
  • Außergerichtliche Beratung und Betreuung von Bauträgermaßnahmen für den Bauträger und den Käufer

Unser Ansprechpartner für Bau- und Architektenrecht

Christoph Bär • Kanzlei MEW
Christoph Bär

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Immobilienrecht

Interessenschwerpunkt: Versicherungsrecht

Mit hoher Motivation und fachlicher Kompetenz, die durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung immer auf dem aktuellen Stand ist, stehen Ihnen unsere professionellen Mitarbeiter zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!